Individueller Sanierungsfahrplan Wetzlar

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Individueller Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist zur besseren Abstimmung energetischer Sanierungsschritte für alle Immobilienbesitzer zu empfehlen. Dieses mehrseitige Beratungsinstrument zeigt detailliert auf, welche sinnvolle Maßnahmen Sie unternehmen können, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu steigern und Energiekosten einzusparen.

Der iSFP beinhaltet detailliert den gesamten Istzustand der Gebäudehülle Dämmung (Dach Fassade, Fenster, Keller, Haustür Sonnenschutz), Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen, Solarthermie sowie Heizungsanlage und zeigt auf, welche Optimierungen und Energieeinsparungen mit welchen Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

Hier sind unter anderem die Investitionskosten, Amortisation, Wirtschaftlichkeit, CO2 sowie die Entwicklung und die Förderkosten in der gesamten Kostendarstellung enthalten.

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird vom Staat einmalig zu 80% bezuschusst und ist ein umfangreiches Beratungsinstrument. Dieser Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 1.300 € und bei größeren Objekten auf 1.700 € begrenzt.

Jeder individueller Sanierungsfahrplan hat ein Ausstellungsdatum. Eine Umsetzungspflicht gibt es nicht. Alle Schritte sind nur eine Empfehlung und unverbindlich. Sie können den Fahrplan auch allein nur zu Ihren Informationen nutzen. Setzen Sie die Maßnahmen doch um, bekommen Sie einen attraktiven Förder-Bonus von 5% auf alle umzusetzende Einzelmaßnahmen. Sie haben 15 Jahre Zeit die zu fördernde Maßnahmen des Sanierungsfahrplans umzusetzen.

Sanierungsfahrplan Koch Gebäudeenergieberatung Wetzlar

Jeder individueller Sanierungsfahrplan hat ein Ausstellungsdatum. Eine Umsetzungspflicht gibt es nicht. Alle Schritte sind nur eine Empfehlung und unverbindlich. Sie können den Fahrplan auch allein nur zu Ihren Informationen nutzen. Setzen Sie die Maßnahmen doch um, bekommen Sie eine 5 Prozent höheren Förderung auf einige Einzelmaßnahmen. Und um den Förder-Bonus im Rahmen der BEG-Förderung zu nutzen, müssen die zu fördernde Maßnahmen spätestens 15 Jahre nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt worden sein.

So beantragen Sie einen Sanierungsfahrplan

  • Sie treten mit uns in Kontakt: Telefonisch oder per Email
  • Die Beantragung der Förderung wird von uns übernommen
  • Wir machen einen Termin aus
  • Wir machen eine Begehung vor Ort
  • Sichtung der Bauunterlagen
  • Besprechung Ihrer Ziele
  • Aufzeichnung von Schwachstellen
  • Ausführliche Beratung zu Dämmung und Anlagentechnik
  • Erstellung eines mehrseitigen Sanierungsfahrplans
  • Übermittlung des Dokuments und Abschlußgespräch

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